Verhalten bei Erkrankungen

Krankmeldung

Ist Ihr Kind erkrankt und nimmt nicht am Unterricht teil, informieren Sie bitte das Taxi-Unternehmen und die Schule. Sie können die Klassenlehrerin per E-Mail informieren. Eine telefonische Mitteilung an das Sekretariat ist dann nicht mehr erforderlich.

Infektionskrankheiten

Wenn Schülerinnen und Schüler an ansteckenden Krankheiten leiden (z.B. Scharlach, Krätze), regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), ob bzw. wann das Kind die Schule wieder besuchen darf. Bitte achten Sie in diesen Fällen immer besonders auf Hautveränderungen Ihres Kindes und suchen Sie notfalls einen Arzt auf. Ein entsprechendes Informationsschreiben wird in diesem Fall allen Kindern der Klasse ausgehändigt.

Informationen Krätzebefall
Erregersteckbrief_Kraetze_Skabies (1).pd[...]
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Kopflausbefall

Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht erfolgt ist. Alle Kinder der Klasse erhalten in diesem Fall ein Informationsschreiben, wie bei einem Lausbefall vorgegangen werden sollte.

Merkblatt Kopflausbefall
Merkblatt Kopflausbefall.pdf
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Schule am Draiberg

Förderschule Sprache

Bokeler Straße 26

26871 Aschendorf

Tel.: (04962) 990010

Fax: (04962) 908531

schule.am.draiberg@ewetel.net

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© Martina Grönheim