Krankmeldung
Ist Ihr Kind erkrankt und nimmt nicht am Unterricht teil, informieren Sie bitte das Taxi-Unternehmen und die Schule. Sie können die Klassenlehrerin per E-Mail informieren. Eine telefonische Mitteilung an das Sekretariat ist dann nicht mehr erforderlich.
Infektionskrankheiten
Wenn Schülerinnen und Schüler an ansteckenden Krankheiten leiden (z.B. Scharlach, Krätze), regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG), ob bzw. wann das Kind die Schule wieder besuchen darf. Bitte achten Sie in diesen Fällen immer besonders auf Hautveränderungen Ihres Kindes und suchen Sie notfalls einen Arzt auf. Ein entsprechendes Informationsschreiben wird in diesem Fall allen Kindern der Klasse ausgehändigt.
Kopflausbefall
Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht erfolgt ist. Alle Kinder der Klasse erhalten in diesem Fall ein Informationsschreiben, wie bei einem Lausbefall vorgegangen werden sollte.